Die Privatpersonenauskunft BONIMA von Boniversum

Mit Boniversum erhalten Sie eine fundierte Informations- und Empfehlungsbasis zur Risikosteuerung. So treffen Sie immer eine sichere Entscheidung, ob und zu welchen Bedingungen Sie eine Geschäftsbeziehung mit einer Privatperson eingehen möchten. Als versierte Wirtschaftsauskunftei und Tochter der Creditreform AG hilft die Boniversum GmbH Ihnen erfolgreich Forderungsausfälle auf ein Minimum zu reduzieren.

Die Privatpersonenauskunft BONIMA von Boniversum liefert folgende Inhalte:

  • AdressCheck: Durchführung einer postalischen Prüfung der angegebenen Anschrift. Enthält die Anschrift einen Schreibfehler, wird dieser innerhalb bestimmter Abweichungstoleranzen korrigiert.
  • Identifizierung der Person (Boniversum & Creditreform): Diese bestätigt, ob diese an der Adresse bereits im Datenbestand von Boniversum und Creditreform bekannt ist.
  • Informationen aus öffentlichen Schuldnerlisten (Amtsgerichte): Diese enthalten aktuelle Informationen zu Haftanordnungen, eidesstattlichen Versicherungen, Nichtabgaben von Vermögensauskünften, Befriedigungsaussichten von Gläubigern und Insolvenzverfahren.
  • Informationen aus Inkassoverfahren (Creditreform): Diese exklusiven Daten stammen aus laufenden und abgeschlossenen Inkassoverfahren, die Creditreform im Namen der Auftraggeber gegenüber Privatpersonen bearbeitet.
  • Informationen aus Unternehmensbeteiligungen (Creditreform): Es werden vorhandene Unternehmensbeteiligungen angezeigt. Sie stammen aus den Daten des Gewerbe- und Handelsregisters und informieren darüber, wenn eine Privatperson Gesellschafter an einem Unternehmen oder leitend angestellt in einem Unternehmen ist.
  • Aktuelle und alternative Anschriften (Boniversum & Creditreform):  Voranschrift, Zweitwohnsitz und Geschäftsadressen.
  • BONIMA Check (Bonitätsergebnis): Der Check liefert als Bonitätsergebnis ein Ampelsymbol, das auf dem tatsächlichen Zahlungsverhalten der Privatperson basiert. Der Check-Wert zeigt, ob und wenn ja, aus welchem Bereich negative Informationen zu der Person vorliegen.

In den Geodaten am Ende der Auskunft finden Sie zudem Informationen dazu, ob es sich bei der von Ihnen angefragten Anschrift um eine Sonderadresse handelt. Zu den Sonderadressen gehören beispielsweise Justizvollzugsanstalten, psychatrische Einrichtungen, Pflegeheime und viele mehr. Dabei unterliegen bestimmte Sonderadressen einem bedingten Sperrvermerk gem. § 52 BMG. Eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt ist dann nur erfolgsversprechend, wenn das berechtigte Interesse nachgewiesen wird.

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