Für Unternehmen werden säumige Schuldner immer häufiger zum Problem. Überwiegend kleine und mittelständische Unternehmen leiden besonders stark unter ihren in Verzug geratenen Kunden. Statistisch gesehen wechseln säumige Schuldner viel häufiger ihre Wohnung als ein Durchschnittsbürger. Oft kommen wichtige Schreiben, Rechnungen und Mahnungen mit dem Vermerk „unbekannt verzogen“ zurück. Ohne Kommunikation und ohne offizielle Zustellung wichtiger Dokumente lässt sich in der Regel eine Auseinandersetzung nicht führen – schlimmer noch: Ansprüche lassen sich nicht durchsetzen. Folge: Man muss seine Forderungen abschreiben bzw. die Akte schließen.

Mit unserer Zustellbarkeitsprüfung können wir nicht nur vor Ort feststellen, ob eine Zustellung möglich ist. Wenn Sie es wünschen, lassen wir im Falle einer Zustellbarkeit im selben Vorgang Ihr Schreiben zustellen. Hier können Sie zwischen einer postalischen und einer amtlichen Zustellung wählen!

Für die Durchsetzung eines Rechtsanspruchs beginnen Fristen sofort mit Zustellung. Durch die Zustellbarkeitsprüfung mit Zustellversuch würden Sie gleich doppelt profitieren: der Empfänger wird sofort mit der Zustellung konfrontiert und ist nicht vorgewarnt. Sie würden also nicht nur versichert sein, dass die Zustellung erfolgt. Sie würden auch keine wertvolle Zeit verlieren. Im Umkehrschluss würden Sie erfahren, wenn Ihrer Zielperson unter der vorliegenden Adresse nichts zugestellt werden kann. Um solche Fehlschläge zu vermeiden, ist es daher ratsam, uns im Vorwege mit der Adressrecherche zu betrauen. Wir stellen die Anschriften Ihrer Zielpersonen fest, sofern Ihnen diese nicht vorliegen bzw. verifizieren bestehende Anschriften. Durch das Zusammenspiel von Adressrecherche und Zustellbarkeitsprüfung erreichen wir für Sie die höchstmögliche Erfolgsquote!

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