Die Bonitätsprüfung Privatpersonen Deutsch-land von Supercheck

Der Kölner Anbieter Supercheck GmbH ist ein Unternehmen der BÜRGEL Gruppe und seit mehreren Jahren einer der führenden Dienstleister im Bereich der Ermittlung von Adressen unbekannt verzogener Kunden und Schuldner sowie zahlreicher Wirtschaftsauskünfte.

Die Bonitätsprüfung von Supercheck informiert Sie mittels einer Schuldnerregisterauskunft über die Zahlungsausfallwahrscheinlichkeit von Konsumenten und bietet somit Schutz vor Zahlungsausfällen.

Sie erhalten zu potentiellen oder bestehenden Kunden Angaben, ob im Schuldnerregister sog. „harte“ Negativmerkmale (wie z. B. Nichtabgabe der Vermögensauskunft nach ZPO oder AO) eingetragen sind. Darüber hinaus fließen in die Bewertung bestehende Inkassoüberwachungsverfahren (titulierte Forderungen), sog. „mittlere“ Merkmale, sowie mögliche Privatinsolvenz mit ein.

In das Schuldnerverzeichnis werden folgende Negativmerkmale über Privatpersonen eingetragen:

  • Nichtabgabe der Vermögensauskunft
  • Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen nach ZPO oder AO
  • Gläubigerbefriedigung nach einem Monat nicht nachgewiesen nach ZPO oder AO
  • Insolvenzverfahren

Die Eintragung wird nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung automatisch gelöscht. Abweichend davon werden die Informationen auf Anordnung des zentralen Vollstreckungsgerichts gelöscht, wenn diesem die vollständige Befriedigung des Gläubigers nachgewiesen worden ist, das Fehlen oder der Wegfall des Eintragungsgrundes bekannt geworden ist oder die Ausfertigung einer vollstreckbaren Entscheidung vorgelegt wird, aus der sich ergibt, dass die Eintragungsanordnung aufgehoben oder einstweilen ausgesetzt ist.

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